1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15.06.2010 (Az.:
2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Abgabe eines Angebots für eine beamtenähnliche Versorgung.
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