LAG Köln - Urteil vom 05.02.2020
11 Sa 356/19
Normen:
TV-Ärzte S § 25 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 897/19

Anspruch eines Arztes auf Gewährung zusätzlicher Urlaubstage für nächtlichen Bereitschaftsdienst

LAG Köln, Urteil vom 05.02.2020 - Aktenzeichen 11 Sa 356/19

DRsp Nr. 2020/10527

Anspruch eines Arztes auf Gewährung zusätzlicher Urlaubstage für nächtlichen Bereitschaftsdienst

§ 25 TV-Ärzte S ist dahingehend auszulegen, dass als Nachtarbeitsstunden im Sinne der tarifvertraglichen Vorschrift auch Zeiten des Bereitschaftsdienstes anzusehen sind.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.05.2019 - 2 Ca 897/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte S § 25 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Gewährung von Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste während der Nachtzeit.

Die Klägerin ist Mitglied des M und seit dem November 1992 als Ärztin bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte ist ein Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die zusammenfassend als "S -Klinken" bezeichnet wird. Zur Unternehmensgruppe gehören bundesweit über 50 Krankenhäuser. Die Beklagte betreibt in H ein Krankenhaus und beschäftigt etwa 320 Arbeitnehmer, davon ca. 60 Ärzte.