LAG Köln - Urteil vom 18.03.2016
9 Sa 728/15
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 9966/14

Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Verzinsung eines Besitzstandskapitalbetrages

LAG Köln, Urteil vom 18.03.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 728/15

DRsp Nr. 2016/12953

Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Verzinsung eines Besitzstandskapitalbetrages

Ein Arbeitnehmer hat gegen den Träger der Insolvenzsicherung keinen Anspruch auf Verzinsung seines Besitzstandskapitals aus § 7 Abs. 2 BetrAVG, da es sich bei dem vertraglich zugesagten Garantiezins um eine variable Bemessungsgrundlage handelt, die für die Leistung der betrieblichen Altersversorgung außer Betracht zu bleiben hat.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.04.2015 - 13 Ca 9966/14 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 7 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Verzinsung eines Besitzstandskapitalbetrages nach Insolvenz der Arbeitgeberin.