Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 16.06.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes.
Die Klägerin ist seit dem 15.10.1994 auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 12.10.1994 (Bl. 4. d. A.) und verschiedener diesen ergänzenden Änderungsvereinbarungen bei der Beklagten als Pflegedienst/Reha-Fachschwester in einer Klinik in T beschäftigt.
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