Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 01.04.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes.
Der Kläger ist seit 1994 auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 06.06.1994 (Bl. 4. d. A.) bei der Beklagten als MTA/R in einer Klinik in T beschäftigt.
Bereits seit 1993 zahlte die Beklagte ihren Mitarbeitern fortlaufend ein Jubiläumsgeld mit Erreichen einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit und in Anerkennung der Betriebstreue in Höhe von (nach Umstellung auf den Euro) 2.556,46 Euro. Etwa 15 bis 20 Mitarbeiter kamen auf diese Weise jährlich in den Genuss des Jubiläumsgeldes.
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