LAG Hamm - Urteil vom 12.11.2015
15 Sa 1195/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Detmold, vom 01.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1188/14

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes aufgrund betrieblicher Übung

LAG Hamm, Urteil vom 12.11.2015 - Aktenzeichen 15 Sa 1195/15

DRsp Nr. 2016/4762

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes aufgrund betrieblicher Übung

Hat der Arbeitgeber seit etwa 20 Jahren Arbeitnehmern mit Erreichen einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld gezahlt, so können auch die übrigen Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihnen bei Vorliegen dieser Voraussetzung ein Anspruch zusteht. Dies gilt umso mehr, wenn über die 20 Jahre hinweg jährlich etwa 2% der Belegschaft ein solches Jubiläumsgeld erhalten haben.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 01.04.2015 - 3 Ca 1188/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes.

Der Kläger ist seit 1994 auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 06.06.1994 (Bl. 4. d. A.) bei der Beklagten als MTA/R in einer Klinik in T beschäftigt.

Bereits seit 1993 zahlte die Beklagte ihren Mitarbeitern fortlaufend ein Jubiläumsgeld mit Erreichen einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit und in Anerkennung der Betriebstreue in Höhe von (nach Umstellung auf den Euro) 2.556,46 Euro. Etwa 15 bis 20 Mitarbeiter kamen auf diese Weise jährlich in den Genuss des Jubiläumsgeldes.