Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.08.2014 in Sachen
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das vorgenannte Teil-Urteil teilweise wie folgt abgeändert:
Die Auskunftsansprüche (Stufenklage, erste Stufe) werden abgewiesen, soweit ihnen das Arbeitsgericht mit Ziffern 1, 2 und 3 des Urteilstenors stattgegeben hat.
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