Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.11.2019, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger ist bei der Beklagten, die Pumpen und Armaturen herstellt, seit dem 01. Januar 2006 beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag vom 02. November 2005 (Bl. 73, 74 d. A.). In diesem heißt es auszugsweise:
"Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen der Tarifverträge der Pfälzischen Metallindustrie sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages."
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