Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 07.05.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt die Arbeitszeit des Klägers bis zum 17.03.2017 ab dem 17.05.2015 wie folgt festzulegen:
Montags und dienstags,
wahlweise 08:00 bis 16:45 Uhr (Sonderschicht), 09:45 bis 18:30 Uhr (Frühschicht) oder 11:15 bis 20:00 Uhr (Spätschicht) und mittwochs 16:00 bis 20:00 Uhr (Spätschicht in Teilzeit).
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach §
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