Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.10.2016, Az.
Es wird festgestellt, dass dem Kläger im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen seines Arbeitsvertrages mit Frau E. Sch. (Arbeitsverdienst: € 830,00 vom 01.11.2015 bis 31.12.2016, € 860,00 ab 01.01.2017; Arbeitszeit: 22 Stunden wöchentlich) bis 31.01.2018 ein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach den Bestimmungen des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|