Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2013 - 8 Ca 877/13 - teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit der Kläger begehrt hat, die Beklagte zur Zahlung eines über 11.728,25 EUR brutto hinausgehenden Betrags nebst Zinsen aus 970,27 EUR seit dem 01. August 2012 zu verurteilen.
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