LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2023
5 Sa 307/22
Normen:
TVG § 1; SGB VII § 15;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 04.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 189/22

Anspruch eines Arbeitnehmers auf tarifgerechte Eingruppierung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 307/22

DRsp Nr. 2024/5601

Anspruch eines Arbeitnehmers auf tarifgerechte Eingruppierung

1. Aus § 308 Abs. 1 ZPO ergibt sich damit die Verpflichtung des Arbeitsgerichts, bei Klagen, die sich auf eine bestimmte Eingruppierung stützen, auch ohne gesonderten Antrag zu prüfen, ob die Klage nicht insoweit teilweise begründet ist, als sie auf eine nicht ausdrücklich geltend gemachte niedrigere Entgeltgruppe gestützt werden kann. 2. Der eine Höhergruppierung begehrende Arbeitnehmer muss darlegen, dass seine Tätigkeit "hochwertiges fachliches Können" erfordert. Dazu ist ein wertender Vergleich vorzunehmen, ob sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers von der "Normaltätigkeit" eines Energieanlagenelektronikers dadurch hervorhebt, dass er "besonders hochwertige" Tätigkeiten verrichtet.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 4. Oktober 2022, Az. 4 Ca 189/22, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1; SGB VII § 15;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.