LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.03.2013
11 Sa 330/12
Normen:
BezTV-W RP § 10a; BezTV-W RP § 22 Abs. 1; BezTV-W RP § 26; BezTV-W RP § 21;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 21.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 250/12

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung einer bestehenden Zeitschuld auf seinem Sonder-Arbeitskonto

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 330/12

DRsp Nr. 2013/19084

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung einer bestehenden Zeitschuld auf seinem Sonder-Arbeitskonto

Aus den allgemeinen Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub in § 22 Abs. 1 bzw. § 26 i.V.m. § 21 BezTV-W RP folgt kein Anspruch auf Reduzierung der Zeitschuld auf dem Sonder-Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers durch geplante, aufgrund von Urlaubstagen, Krankheitstagen und Feiertagen aber ausgefallene Arbeitsstunden. Denn die Zeitschuld auf dem Sonder-Arbeitszeitkonto nach § 10a BezTV-W RP lässt sich nur durch tatsächlich abgeleistete Arbeitsstunden reduzieren.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.06.2012 - 7 Ca 250/12 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BezTV-W RP § 10a; BezTV-W RP § 22 Abs. 1; BezTV-W RP § 26; BezTV-W RP § 21;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Reduzierung der Zeitschuld des Klägers auf dem für diesen nach § 10a des Bezirkstarifvertrags für die kommunalen Beschäftigten in der Waldarbeit vom 18.12.2008 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 20.10.2010 geführten "Sonder-Arbeitszeitkonto" um zwölf Stunden.

1. 2.