Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Gewährung weiterer Urlaubsschichten aus dem Jahr 2017.
Der langjährig bei der Beklagten beschäftigte Kläger erzielte zuletzt eine Vergütung in Höhe von 6.427,40 € brutto. Im Zeitraum 30.11.2017 bis zum 01.08.2018 war er durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.
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