LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.06.2015
17 Sa 22/14
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 22.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2982/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Verzugsschadens bei verspäteter Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Vergleich

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.2015 - Aktenzeichen 17 Sa 22/14

DRsp Nr. 2016/1852

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Verzugsschadens bei verspäteter Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Vergleich

Einzelfall

1. Zu einem wegen verspäteter Vergütungszahlung zu ersetzenden Verzugsschaden gehört auch der hieraus entstandene Steuerschaden, der dadurch entsteht, dass nach dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip Nachzahlungen für das Vorjahr im Steuerjahr zu einer progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung führen können. 2. Voraussetzung eines Anspruchs auf Ersatz des Verzugsschadens ist jedoch, dass der Arbeitgeber den Steuerschaden verschuldet hat. 3. Haben die Parteien ein arbeitsgerichtliches Verfahren durch Abschuss eines Prozessvergleichs mit Abgeltungsklausel beendet, so kommt die Geltendmachung eines Verzugsschadens für Zeiträume vor dem Abschluss des Vergleichs nicht mehr in Betracht. 4. Haben die Parteien in dem Vergleich die Beendigung und Abrechnung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so handelt es sich hierbei erkennbar nicht um ein Fälligkeitsdatum,sondern um die Vereinbarung eines Zeitraums, auf den sich die Abrechnung und die sich daraus ergebende Auszahlung der Nettobeträge erstreckt.