ArbG Dortmund, vom 08.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5453/13
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs nach Erlangung eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Einstellung durch den BetriebsratPflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
LAG Hamm, Urteil vom 12.05.2015 - Aktenzeichen 14 Sa 904/14
DRsp Nr. 2015/14020
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs nach Erlangung eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Einstellung durch den BetriebsratPflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
1. Einem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers steht ein überwiegenden Interesses des Arbeitgebers entgegen, wenn ein betriebsverfassungsrechtliches Beschäftigungsverbot besteht, weil der Betriebsrat einen rechtskräftigen Beschluss über die Aufhebung der Einstellung des Arbeitnehmers nach § 101BetrVG erlangt hat.2. Der Arbeitgeber kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aufgrund seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4BetrVG verpflichtet sein (§ 241 Abs. 2, § 242BGB).
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