LAG Köln - Urteil vom 26.03.2014
11 Sa 845/13
Normen:
§ 611 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1819/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Geschenk anlässlich der Weihnachtsfeier des Betriebes

LAG Köln, Urteil vom 26.03.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 845/13

DRsp Nr. 2015/1086

Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Geschenk anlässlich der Weihnachtsfeier des Betriebes

Anwendungsfall des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sonderzuwendung (Geschenk auf Weihnachtsfeier)

Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber ohne vorherige Ankündigung nur denjenigen Personen, die an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen, ein iPad zuwendet. Denn es handelt sich offensichtlich nicht um eine Vergütung für geleistete Arbeit, sondern um einen Anreiz, zukünftig an betrieblichen Veranstaltungen teilzunehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2013 - 3 Ca 1819/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 611 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch um die Übereignung eines Tablet-Computers, hilfsweise Zahlung eines Betrags, der dem Wert des Tablet-Computers entspricht.

Der Kläger ist seit dem Januar 1990 bei der Beklagten als Einkäufer beschäftigt. Die Beklagte ist eine Einkaufsgenossenschaft für Zweiräder. Die Genossenschaft ist ein Verbund von Fahrrad-Fachhändlern.