Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 25. November 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die vertragsgemäße Beschäftigung des Klägers.
Der am xx. xx 19xx geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist als Diplom-Ingenieur mit der Fachrichtung Maschinenbau seit 1991 in unterschiedlichen Positionen für die Beklagte zuletzt zu einem monatlichen Bruttogehalt von 7.530,00 € tätig.
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