Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.08.2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, Beihilfeleistungen für die Behandlung der Ehefrau des Klägers zu erbringen.
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