Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.02.2014 - Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Auszahlung des von ihr erarbeiteten Wertguthabens aus Altersteilzeit in einer Summe hat.
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