Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwighafen am Rhein vom 05.09.2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers zu den Stichtagen 1. Mai 2013 und 1. Mai 2016 und über die Zahlung der Erhöhungsbeträge für die Vergangenheit und die Zukunft.
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