Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 19.01.2017, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Vorruhestandsvertrags.
Die 1957 geborene Klägerin war seit dem 01.09.2011 ursprünglich bei der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Rheinland-Pfalz am Standort B-Stadt beschäftigt.
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