LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.01.2023
10 Sa 725/22 SK
Normen:
UWG § 9 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 25.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 269/20

Anspruch eines Arbeitgeberverbandes auf Auskunfterteilung über die im Zusammenhang mit der Mittelverwendung der auf einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag begründeten Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame tarifliche Einrichtung; Auskunftsanspruch unter dem Gesichtspunkt eines Wettbewerbsverstoßes zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.01.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 725/22 SK

DRsp Nr. 2024/2062

Anspruch eines Arbeitgeberverbandes auf Auskunfterteilung über die im Zusammenhang mit der Mittelverwendung der auf einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag begründeten Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame tarifliche Einrichtung; Auskunftsanspruch unter dem Gesichtspunkt eines Wettbewerbsverstoßes zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. Januar 2022 - 7 Ca 269/20 SK - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UWG § 9 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 2;

Tatbestand

Die Kläger begehren von den Beklagten Auskünfte, die im Zusammenhang mit der Mittelverwendung der auf einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag begründeten Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame tarifliche Einrichtung gemäß § 4 Abs. 2 TVG stehen.

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