Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. Januar 2022 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger begehren von den Beklagten Auskünfte, die im Zusammenhang mit der Mittelverwendung der auf einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag begründeten Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame tarifliche Einrichtung gemäß § 4 Abs. 2 TVG stehen.
1. 2. 3. 4. a) b) c) d) 1. 2. 3. 4. b) b) c) d)
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|