Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 9. Mai 2018 abgeändert und die Antragsgegnerin verpflichtet, vorläufig die Kosten für die vollumfängliche Begleitung des Antragstellers beim Besuch des Kindergartens durch eine Krankenschwester vom 25. Juli 2018 bis einschließlich 14. September 2018, längstens bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 22. März 2018, zu tragen.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|