Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 26. August 2014 - 18 Ca 9141/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 8.562,98 EUR (in Worten: Achttausendfünfhundertzweiundsechzig und 98/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 01. April 2015 zu zahlen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung in Form einer Hinterbliebenenversorgung.
Die am xx. xx 1951 geborene Klägerin ist die Witwe des am 27. Juli 2013 verstorbenen A. Die Klägerin war bis zum Tod ihres Ehemannes dessen Betreuerin.
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