Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2008 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Aufstockung der vertraglichen Arbeitszeit von monatlich 120 Stunden auf monatlich 160 Stunden mit Wirkung zum 01.01.2008 anzunehmen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.392,80 - brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2008 zu zahlen.
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