Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2008 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit von monatlich 120 Stunden auf monatlich 160 Stunden mit Wirkung zum 01.03.2008 anzunehmen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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