I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. März 2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle auch Sonntagszuschläge zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Fluggastkontrolleurin. Der
"§ 15 ENTGELTZAHLUNG / MONATSENTGELT
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