Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29. November 2016, Az.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit.
Die 1970 geborene Klägerin ist seit 2003 bei den US-amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Sie wird als Polizeiangestellte auf dem Flugplatz R. eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (
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