LAG Hamm - Urteil vom 24.04.2015
13 Sa 1794/14
Normen:
LPVG NW § 7 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 24.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 383/14

Anspruch einer JAV-Vertreterin auf Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis

LAG Hamm, Urteil vom 24.04.2015 - Aktenzeichen 13 Sa 1794/14

DRsp Nr. 2015/14130

Anspruch einer JAV-Vertreterin auf Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis

1. Die Verpflichtung zur Übernahme eines JAV-Vertreters gem. §§ 78a Abs. 2 S.1 BetrVG, 7 Abs. 4 LPVG NW trifft ausschließlich die natürliche oder juristische Person, die mit dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsverhältnis begründet hat. 2. War die Auszubildende Mitglieder einer Schwesterschaft, so besteht der Anspruch auf Weiterbeschäftigung aufgrund der Wahrnehmung der Funktion als JAV-Vertreterin gegenüber dieser und nicht gegenüber dem Klinikum, in dem sie ausgebildet wurde.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Vklinikums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 24.10.2014 - 4 Ca 383/14 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NW § 7 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Verlangens der Klägerin nach § 7 LPVG NW; hilfsweise begehrt sie die Annahme ihres Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrages.