LAG Hamm - Urteil vom 02.07.2020
15 Sa 478/20
Normen:
TV-L § 20;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 28.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 86/20

Anspruch einer im Laufe des Jahres ausgeschiedenen Arbeitnehmerin auf die Jahressonderzahlung im Geltungsbereich des TV-L

LAG Hamm, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen 15 Sa 478/20

DRsp Nr. 2020/15898

Anspruch einer im Laufe des Jahres ausgeschiedenen Arbeitnehmerin auf die Jahressonderzahlung im Geltungsbereich des TV-L

Ist eine Arbeitnehmerin wegen Erreichens der Regelaltersgrenze zum 31.07. eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis als Lehrerin ausgeschieden, und hat sie für die Folgezeit mit dem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag mit wesentlich geringerer Stundenzahl geschlossen, so bemisst sich im Geltungsbereich des TV-L die Höhe der Jahressonderzahlung nach dem per 01.08. des Jahres abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Das am 31.07. beendete Arbeitsverhältnis bleibt ohne Berücksichtigung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 28. Februar 2020 - 3 Ca 86/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 20;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen weiteren Anspruch der Klägerin auf die Jahressonderzahlung für das Jahr 2019.