Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.06.2013, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger
12,06 € brutto (12/11)
6,03 € netto ( 1/12)
12,36 € brutto ( 4/12)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 01.09.2012 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger
12,36 € netto und 4,96 € netto (11/12)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 15.12.2012 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteil an den Kläger
6,18 € netto (1/13)
6,18 € netto (2/13)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 01.04.2013 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt es bei der Klageabweisung.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|