LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.06.2014
17 Sa 245/13
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 7470/11

Anspruch einer Flugbegleiterin auf Einsatz lediglich auf Langstrecken wegen teilweiser Flugdienstuntauglichkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.2014 - Aktenzeichen 17 Sa 245/13

DRsp Nr. 2015/15035

Anspruch einer Flugbegleiterin auf Einsatz lediglich auf Langstrecken wegen teilweiser Flugdienstuntauglichkeit

1. Der Begriff der Flugdiensttauglichkeit knüpft ebenso wie der Begriff der Flugdienstuntauglichkeit am kompletten Berufsbild an. Eine partielle Flugdienstuntauglichkeit lediglich für Mittel- und Kurzstrecken ist nicht denkbar. 2. Kinetose von erheblichem Krankheitswert führt zu Flugdienstuntauglichkeit insgesamt und nicht nur auf Kurz- und Mittelstrecken.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2012, 4 Ca 7470/11, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Flugbegleiterin ausschließlich zu Langstreckeneinsätzen einzuplanen ist. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen (Bl. 352 bis 353 d.A.).