Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2012, 4 Ca 7470/11, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Flugbegleiterin ausschließlich zu Langstreckeneinsätzen einzuplanen ist. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen (Bl. 352 bis 353 d.A.).
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