Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30.08.2016, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Klägerin gegenüber den US-Stationierungsstreitkräften Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zustehen.
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