1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. Oktober 2022, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft die Erstattung von Krankengeld.
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