Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014, 18 Ca 7026/13 - soweit der Rechtsstreit nicht übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt wurde - wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/8 und die Beklagte zu 3/8.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/7 und die Beklagte zu 3/7.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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