BAG - Beschluß vom 19.10.1999
1 ABR 75/98
Normen:
BetrVG § 80 Abs. 2, § 94 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
AP Nr. 58 zu § 80 BetrVG 1972
AuA 2000, 178
BB 2000, 1297
BB 2000, 2153
DB 1999, 2271
DB 2000, 1031
NZA 2000, 837
ZIP 2000, 1123
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Hamburg - Beschluß vom 7. August 1997 - 14 BV 6/97 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Hamburg - Beschluß vom 27. Mai 1998 - 5 TaBV 8/97 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

BAG, Beschluß vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 1 ABR 75/98

DRsp Nr. 2000/5151

Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

»Verwendet der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat abgestimmte Formulararbeitsverträge, hat dieser nur dann einen Anspruch auf Vorlage der ausgefüllten Arbeitsverträge, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu überwachen, wenn er konkrete Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit weiterer Informationen darlegt.«

Normenkette:

BetrVG § 80 Abs. 2, § 94 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten um die Überlassung der Arbeitsverträge der eingestellten und einzustellenden Mitarbeiter an den Betriebsrat.

Die Arbeitgeberin betreibt das Anzeigen- und Marketinggeschäft für die Verlagsgruppe B und beschäftigt ca. 150 Arbeitnehmer. Sie verwendet bei der Einstellung von Arbeitnehmern Formulararbeitsverträge, deren Inhalt mit dem Betriebsrat abgestimmt ist.