Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.11.2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch des antragstellenden Betriebsrates auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit sowie auf Anwendung einer arbeitgeberseits erteilten Anweisung zur Wochendienstplangestaltung.
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