Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.11.2016 -
Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, den Betriebsrat von den Kosten der anwaltlichen Vertretung für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
II.IDie Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Freistellung von Kosten für die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschlussverfahrens.
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