Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss desArbeitsgerichts Bochum vom 30.07.2015 - 4 BV 7/15 - wirdzurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten um einen Anspruch des antragstellenden Betriebsrates auf Entfernung des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin der Arbeitgeberin aus deren Betrieb.
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