Bei der Arbeitgeberin wird im "Haus am O" eine Einigungsstelle unter dem Vorsitz des Richters L eingerichtet, die sich mit der Frage der Berechtigung der Beschwerde des Arbeitnehmers T vom 28.12.2015 beschäftigt.
2.Die Zahl der Beisitzer auf jeder Seite wird auf 3 festgesetzt.
3.Im Übrigen wird die Beschwerde des Betriebsrates zurückgewiesen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle.
Antragsteller ist der im Seniorenzentrum "Haus am O" gewählte Betriebsrat. Die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt das "Haus am O" als Seniorenzentrum mit mehr als 100 Beschäftigten; der Betriebsrat besteht aus sieben Mitgliedern, dessen Vorsitzender Herr T ist.
Mit Schreiben vom 28.12.2015 wandte sich Herr T an den Betriebsrat u.a. mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrte Betriebsratsmitglieder,
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