ArbG Siegen, vom 08.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 23/07
Anspruch des Betriebsrates auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung zur Nachgewährung freier Tage in Kurzwochen; Antragsbefugnis des Betriebsrates
LAG Hamm, Beschluss vom 13.03.2009 - Aktenzeichen 10 TaBV 113/08
DRsp Nr. 2009/23112
Anspruch des Betriebsrates auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung zur Nachgewährung freier Tage in Kurzwochen; Antragsbefugnis des Betriebsrates
1. Ein Anspruch auf Anwendung oder Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich grundsätzlich als eigener Anspruch des Betriebsrates aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben; die Betriebspartner können insoweit nicht nur die Wirksamkeit oder (Fort-) Geltung einer Betriebsvereinbarung im Beschlussverfahren klären lassen sondern auch deren Auslegung.2. Der Betriebsrat kann gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch die Durchführung eines Teiles einer Vereinbarung verlangen, solange er nicht durch die Betriebsvereinbarung begründete individualrechtliche Ansprüche einzelner Arbeitnehmer im eigenen Namen geltend macht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.