Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Erhalt eines Zuschlages für jeden Tag seines Einsatzes auf einem Schadstoffunfallbekämpfungsschiff.
Der Kläger steht seit dem 01.08.2004 zur Beklagten in einem Ausbildungsverhältnis zum Schiffsmechaniker. Seine Ausbildungsvergütung beläuft sich auf 710,00 EUR brutto monatlich. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienste (TVAöD) Anwendung.
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