LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.10.2011
8 Sa 218/11
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 03.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 332/10

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Fortbildungskosten im Falle der Kündigung des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.10.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 218/11

DRsp Nr. 2012/2816

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Fortbildungskosten im Falle der Kündigung des Arbeitnehmers

Dem Arbeitgeber steht gegen den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur dann ein Anspruch auf Rückzahlung von Fort- bzw. Weiterbildungskosten zu, wenn die Rückzahlung vertraglich vereinbart oder tarifvertraglich geregelt ist.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 3.12.2010, Az.: 2 Ca 332/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Arbeitsvergütung sowie Urlaubsabgeltung in Höhe von insgesamt 3.791,18 € brutto abzüglich eines von der Beklagten gezahlten Teilbetrages von 1.000,00 € netto. Die Beklagte macht ihrerseits gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten geltend, mit dem sie gegenüber der Klageforderung aufrechnet und den sie in Höhe des überschießenden Betrages im Wege der Widerklage verfolgt.