LAG Köln - Urteil vom 31.08.2016
11 Sa 643/15
Normen:
BGB § 426 I 1; EStG § 42d I Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 29.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1733/14

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

LAG Köln, Urteil vom 31.08.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 643/15

DRsp Nr. 2016/19934

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

Einzelfall

Zwar kann der Arbeitgeber grundsätzlich gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB i.V. mit § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat. Eine Nachforderung setzt jedoch voraus, dass die Mehrbelastung dargelegt wird und der zusätzliche Betrag auch tatsächlich an das Finanzamt abgeführt worden ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 29.04.2016 - 4 Ca 1733/14 G - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 426 I 1; EStG § 42d I Nr. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über eine Lohnsteuererstattung.