Anspruch der Arbeitnehmerin auf Auszahlung überzahlter Lohnsteuern durch Finanzamt bei Bruttolohnvereinbarung - kein Anspruch der Arbeitgeberin auf Erstattung oder Abtretung des Anspruchs
LAG Hamm, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 15 Sa 1228/06
DRsp Nr. 2007/9623
Anspruch der Arbeitnehmerin auf Auszahlung überzahlter Lohnsteuern durch Finanzamt bei Bruttolohnvereinbarung - kein Anspruch der Arbeitgeberin auf Erstattung oder Abtretung des Anspruchs
1. Hat die Arbeitgeberin von den vereinbarten Bruttobeträgen zuviel Lohnsteuern einbehalten und abgeführt, kann die Arbeitnehmerin, die gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG Schuldnerin der Lohnsteuern ist, die Erstattung der zuviel gezahlten Lohnsteuern an sich verlangen, denn die abgeführten Lohnsteuerbeträge sind aus dem Bruttobetrag einbehalten worden, den die Parteien vereinbart hatten; insofern hat die Arbeitnehmerin und nicht die Arbeitgeberin die Lohnsteuern im Verhältnis zum Finanzamt getragen.
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