Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 17.11.2021 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens- an dieses Gericht zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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