LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.02.2013
12 Sa 1873/10
Normen:
VTV § 18; VTV § 21; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 11; VTV § 38;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 15.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 457/08

Anspruch aus Sozialkassentarifverträgen des BaugewerbesZahlung von BeiträgenErteilung von Auskünften an Sozialkasse

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.02.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 1873/10

DRsp Nr. 2013/24369

Anspruch aus Sozialkassentarifverträgen des BaugewerbesZahlung von BeiträgenErteilung von Auskünften an Sozialkasse

Ob überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, bemisst sich danach, ob die überwiegende betriebliche Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer auf derartige bauliche Leistungen entfällt.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. September 2010 - 6 Ca 65/08 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und - zum besseren Verständnis - insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.361,98 EUR (in Worten: Zweiunddreißigtausenddreihunderteinundsechzig und 98/100 Euro) zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin auf den von ihr zur Verfügung gestellten Formular Auskunft darüber zu erteilen, wie viele Angestellte, die eine nach gesetzlicher Rentenversicherung - (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausübten - ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 SGB IV - in dem Monat Dezember 2005 in dem Betrieb der Beklagtenseite beschäftigt wurden und welche Zusatzversorgungsbeiträge in dem genannten Monat angefallen sind.