Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Mai 2009 - 5 Sa 1996/08 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 29. Oktober 2008 -
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3, die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Der Kläger begehrt von der Beklagten einen Tag Zusatzurlaub für das Jahr 2007.
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