Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.2.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 5 Arbeitstage Zusatzurlaub nach §
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Gewährung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs für das Jahr 2008.
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