Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. August 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Prämie von 1.000 Euro nach §
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